Auf Grund des Beschlusses der neuen Richtlinie Tauglichkeitsuntersuchungen des OöLFV trat mit 01.01.2016 neben einigen anderen auch die neue Atemschutztauglichkeitsuntersuchung in Kraft.

Die Atemschutztauglichkeit wird im neuen Modell in drei Schritten ermittelt (vormals lediglich zwei Stufen: Untersuchung durch Arzt und subjektive „Tagesverfassung“). Zu den bisherigen Überprüfungen kommt nun noch ein einsatzbezogener Leistungstest zur Feststellung der körperlichen Eignung hinzu. Dieser sogenannte „Finnentest“ muss jährlich mit einer Zeittoleranz von drei Monaten in der eigenen Feuerwehr durchgeführt werden und ist mit positivem Ergebnis zu absolvieren.

Folgende Stationen mussten unter schwerem Atemschutz und unter strenger Zeitkontrolle absolviert werden:

Station 1: 100-Meterlauf mit und ohne gefülltem 20kg Kanister
Station 2: Auf- und Abstieg über 180 Stufen
Station 3: Schlagen eines LKW-Reifens über drei Meter mit Hilfe eines 6kg-Hammers
Station 4: Hindernisparcour
Station 5: Rollen eines 15-Meter C-Schlauches